Dienstag, April 15, 2008

Wegwerfen von CDs kann gesetzeswidrig werden

Das ist nun doch ein Witz. In den letzten Tagen gibt es immer mehr Pressemeldungen, dass Universal Music in den USA gerade dabei ist, das Wegwerfen und auch weiterverkaufen von CDs, als gesetzeswidrig geltend zu machen. Dabei spricht Universal Music von Urheberrechtsverletzung und ungenehmigter Verbreitung. Aufgepoppt ist das Thema, durch eine Anklage eines Ebay-Verkäufers durch Universal, der auf dem Auktionsportal gebrauchte Promo-CDs verkaufte. Der First-Sale-Doctrine zufolge, die in etwa dem deutschen Erschöpfungsgrundsatz entspricht, gilt die Kontrolle des Rechteinhabers über die Verbreitung einer Kopie nur solange, bis diese einmal rechtmäßig in Umlauf gebracht wurde. Allerdings gelte diese in dem Fall Ebay-Verkäufer, laut dem Anwalt nicht. Die CDs hätten von Augusto nicht angeboten werden dürfen, weil sie ihm vom Musikkonzern nicht verkauft worden waren. Das Label vertritt vor Gericht die Ansicht, dass die Rechte an den Promo-CDs auch nach der Weitergabe an Radiostationen oder Journalisten beim Unternehmen bleiben. Die Empfänger hätten nur eine Lizenz zur Nutzung des Materials, so das Argument von Universal. Somit erweitert sich möglicherweise die Musikszene um weitere Verbrecherkreise. Nämlich um all diejenigen, die ihre Jungendsünden, wie z.B. ModernTalking CDs, entsorgen wollen. Tja, einmal gekauft - nie wieder losgeworden! Ach ja, ganz zu schweigen von den ganzen Schubladen voller alter Musikkassetten, von denen ich nichtmal mehr weiß, wie ich sie abspielen soll.

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